Beratung und Support
 

 

Service und Bestellung:
Fon: 0 82 33.23-40 00

 

» Kontakt per E-Mail

 

 

 

Handwerk Live - Sehen Sie den Film zum Einsatz und Nutzen der Online Handwerker Software von WEKA

 

Mit dem neuen WEKA Leistungsverzeichnis live erstellen Sie Angebote und Rechnungen schnell, einfach online - Weitere Informationen hier!

 

Mit dem Handwerksbüro live erstellen Sie Angebote und Rechnungen, nachvollziehbare Aufmaße, kalkulieren gewinnbringende Stundenverrechnungssätze und treiben Ihre offenen Posten erfolgreich ein. Alles einfach online - Weitere Informationen hier!

 

Mit WEKA Handwerksbüro live plus erledigen Sie Ihre komplette Büroarbeit schnell, einfach und sicher! Alle VOB/BGB Kommentare, Fälle, Aufmassregeln, Ausführungsvorschriften, Musterbriefe und Musterverträge für alle Gewerke - Bauwissen online! - Weitere Informationen hier!

Ausdrückliche, formlose Abnahme

 

Auf diese Punkte sollten Sie bei der formlosen Abnahme von Bauleistungen besonders achten:

 

 

  • Abnahme nach VOB - Ausdrückliche, formlose Abnahme

Ausdrückliche, formlose Abnahme

Diese Form der Abnahme liegt immer dann vor, wenn der Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer oder seinem Bevollmächtigten die ausdrückliche Erklärung abgegeben hat, dass die Bauleistung vertragsgemäß ausgeführt worden ist. Dies gilt gleichermaßen sowohl für den BGB-Werkvertrag (§ 640 Abs. 1 Satz 1 BGB) als auch für den VOB-Bauvertrag (§ 12 Nr. 1 VOB/B).

Möglicher Inhalt der Abnahmeerklärung

Demzufolge genügt es, wenn der Auftraggeber äußert,

 

  • er sei mit der Leistung zufrieden oder
  • der Auftragnehmer habe seine Sache gut gemacht oder
  • es könne nunmehr nach Abschluss der Arbeiten die Schlussrechnung gestellt werden.

 

Selbst wenn im Zusammenhang mit der Abnahmeerklärung einzelne Vorbehalte wegen unwesentlicher Mängel gemacht werden, berührt dies die Abnahme insgesamt nicht.

 

Hinweis für die Praxis

Die formlose Abnahme setzt nicht voraus, dass sich die Vertragsparteien an der Baustelle treffen und das ausgeführte Werk überprüfen, bevor die Abnahmeerklärung erfolgt. Auch sonstige Formvorschriften gibt es nicht, sodass die Abnahme mündlich oder auch schriftlich erklärt werden kann. Aus Gründen der besseren Beweisbarkeit ist es aber stets sinnvoll, eine mündlich etwa an der Baustelle vom Auftraggeber abgegebene Abnahmeerklärung unverzüglich schriftlich zu bestätigen.

 

 

zurück zur Übersicht - Abnahme nach VOB ...

 

 

Bau und Handwerker Software Online - 14 Tage kostenlos testen!

 

Weitere Inhalte & Expertentipps zu ...

Abnahme | Abnahmeprotokoll | Abnahmeregelung | Bauleistungen | BGB Abnahme | BGB Mängel | BGB Werkvertrag | Mängel | Mängelbeseitigung | Teilabnahme | VOB Abnahme | VOB Bauvertrag | VOB Mängel |