Zahlung und Abrechnung von Bauleistungen
Die Abrechnung
Grundlagen für eine zügige Bezahlung der Bauleistung sind ein am besten gemeinsam erstelltes Aufmaß und eine prüfbare Abrechnung. Die Frist für die Erstellung der Schlussrechnung ist genau festgelegt, ebenso wie die Konsequenzen, wenn diese Frist überschritten wird.
Neu nach VOB/B 2006: Ihr Auftraggeber muss auf die fehlende Prüfbarkeit innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Schlussrechnung hinweisen. Tut er dies nicht, kann er sich später nicht mehr darauf berufen!
- Zahlung und Abrechnung der Bauleistungen
Zahlung / Abrechnung von Bauleistungen - Experten-Tipps
Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Tipps zur Abrechnung von Bauleistungen:
- Fälligkeit der Vergütung
- Prüfbarkeit der Abrechnung - Anforderungen an die Abrechnung von Bauleistungen
- Abrechnung beim Pauschalpreisvertrag
- Inhalt der Abrechnung
- Voraus- und Abschlagszahlung
- Anspruch auf Abschlagszahlung nach Schlussrechnung besteht nur ausnahmsweise
- Mitwirkungspflicht des Auftraggebers an der Abrechnung
- Geänderte und „Zusätzliche Leistungen“
- Zahlung der Vergütung beim BGB-Vertrag - Abschlagszahlungen
- Zahlung der Vergütung beim VOB-Vertrag
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