Beratung und Support
 

 

Service und Bestellung:
Fon: 0 82 33.23-40 00

 

» Kontakt per E-Mail

 

 

 

Handwerk Live - Sehen Sie den Film zum Einsatz und Nutzen der Online Handwerker Software von WEKA

 

Mit dem neuen WEKA Leistungsverzeichnis live erstellen Sie Angebote und Rechnungen schnell, einfach online - Weitere Informationen hier!

 

Mit dem Handwerksbüro live erstellen Sie Angebote und Rechnungen, nachvollziehbare Aufmaße, kalkulieren gewinnbringende Stundenverrechnungssätze und treiben Ihre offenen Posten erfolgreich ein. Alles einfach online - Weitere Informationen hier!

 

Mit WEKA Handwerksbüro live plus erledigen Sie Ihre komplette Büroarbeit schnell, einfach und sicher! Alle VOB/BGB Kommentare, Fälle, Aufmassregeln, Ausführungsvorschriften, Musterbriefe und Musterverträge für alle Gewerke - Bauwissen online! - Weitere Informationen hier!

Anspruch auf Abschlagszahlung nach Schlussrechnung

 

Auf diese Punkte sollten Sie bzgl. dem Anspruch auf Abschlagszahlung besonders achten:

 

 

  • Abrechnung Bauleistungen - Anspruch auf Abschlagszahlung nach Schlussrechnung

Anspruch auf Abschlagszahlung nach Schlussrechnung besteht nur ausnahmsweise

Hat der Auftragnehmer einmal eine Schlussrechnung erstellt und wird diese vom Auftraggeber grundsätzlich anerkannt, so kann eine Zahlungsklage nur noch aus der Schlussrechnung, nicht jedoch noch aus den Abschlagsrechnungen erhoben werden. Die Schlussrechnung stellt insoweit eine Mitteilung der Fertigstellung dar.

 

Wendet der Auftraggeber Mängel des Werks, nicht aber die fehlende Abnahme desselben ein, so ist diese Frage ggf. im Prozess der Werklohnklage aus der Schlussrechnung zu klären.

 

Nur ausnahmsweise erlaubt es die Rechtsprechung, auch nach erstellter Schlussrechnung noch die Abschlagsrechnungen einzuklagen: Dann nämlich, wenn der Auftraggeber ausdrücklich die Abnahme des Werks verweigert hat (was auch dadurch geschehen kann, dass er die Schlussrechnung ungeprüft zurückschickt und damit für null und nichtig erklärt) oder wenn der Auftragnehmer zumindest nicht beweisen kann, dass die Abnahme erfolgt ist bzw. wenn diese unberechtigt verweigert wurde.

 

Um die damit einhergehenden Unsicherheiten reduzieren zu können, sollte sich der insoweit Probleme befürchtende Auftragnehmer den Erhalt seiner Schlussrechnung z.B. durch ein Telefax-Empfangsbekenntnis quittieren lassen.

 

 

 

zurück zur Übersicht - Zahlung / Abrechnung Bauleistungen ...

 

 

Bau und Handwerker Software Online - 14 Tage kostenlos testen!

 

 

 

Weitere Inhalte & Expertentipps zu ...

Abrechnung Bauleistungen | Abschläge | Abschlagsrechnung | Abschlagszahlung | BGB Abnahme | BGB Mängel | BGB Werkvertrag | Mängel | Mängelbeseitigung | Pauschalpreisvertrag | Schlussrechnung | Vergütung Bauleistungen | VOB Abnahme | Werklohn | Werklohnanspruch | Werklohnforderung |