Abrechnung beim Pauschalpreisvertrag
Auf diese Punkte sollten Sie bzgl. der Abrechnung beim Pauschalpreisvertrag besonders achten:
- Abrechnung Bauleistungen - Pauschalpreisvertrag
Abrechnung beim Pauschalpreisvertrag
Auch beim Pauschalpreisvertrag muss die Abrechnung prüfbar aufgestellt werden. Bei Abschlagsrechnungen auf einen Pauschalvertrag muss der Auftraggeber in die Lage versetzt werden, prüfen zu können, für welchen Leistungsteil eine Abschlagszahlung gefordert wird. Bei der Schlussrechnung bedarf es aber anders als beim Einheitspreisvertrag nicht der Erstellung eines Aufmaßes und einer auf dieser Grundlage vorzunehmenden Abrechnung, weil sich die Vergütung nach der Pauschalpreisvereinbarung richtet.
zurück zur Übersicht - Zahlung / Abrechnung Bauleistungen ...
Weitere Inhalte & Expertentipps zu ...
Abrechnung Bauleistung | Abschlagsrechnung | Aufmaß Abrechnung | Aufmaß erstellen | Schlussrechnung VOB | Vergütungsanspruch | VOB Abrechnung |






