Angebotserstellung nach Regeln des BGB
Der BGB-Werkvertrag kommt regelmäßig in zwei Schritten zustande:
- Zunächst gibt die eine Vertragspartei ein Angebot ab
- Dies wird von der anderen Vertragspartei dann geprüft und im Fall der Zustimmung angenommen.
Ob der Auftragnehmer oder Auftraggeber das Angebot ausarbeitet bzw. abgibt, spielt dabei keine Rolle. Vor allem bei größeren Bauvorhaben ist es in der Praxis allerdings üblich, dass der Auftraggeber (= Bauherr)
die Angebotsunterlagen einschließlich des Leistungsverzeichnisses vorbereitet und dem interessierten Auftragnehmer mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots übersendet. In der Baupraxis kommt es häufig vor, dass die Auftraggeber
für bestimmte Fachgewerke die Leistungsverzeichnisse nicht selbst aufstellen, sondern einem Fachunternehmer überlassen.
Ob ein Angebot erfolgreich ist oder nicht, hängt von vielen Faktoren ab. Aber in erster Linie kommt es darauf an, eine möglichst professionelle und wasserdichte Kalkulation vorzulegen.
- Angebotserstellung nach BGB
Erstellung von Angeboten - Experten-Tipps
Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Tipps zur Angebotserstellung:
- Erfolgreiches Angebot nach BGB - die 5 wichtigsten Punkte
- Korrektes Angebot nach Vorschriften der VOB/A erstellen
- Bindung an das Angebot
- Angebotsabgabe durch Vertreter
Inhalt suchen ...
WEKA Handwerk live - Software & Online-Lösungen einfach finden
Such-Glossar - Fachbegriffe von A-Z





