Angebot nach Vorschriften der VOB/A erstellen
Bei der Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber sind stets die Vorschriften der VOB/A zu beachten. Und diese müssen genau befolgt werden, sonst droht der Ausschluss aus dem Bieterverfahren. Damit Sie unnötige Fehler vermeiden und Ihre Angebote vollständig bei der Vergabestelle einreichen, befolgen Sie einfach meine 5 wichtigsten Ratschläge für ein korrektes Angebot. Damit scheitern Sie zukünftig nicht mehr bei den Vergaben der öffentlichen Hand und ziehen lukrative Aufträge an Land.
- VOB/A - Angebot korrekt erstellen
1. Auch Bedarfspositionen müssen vollständig ausgefüllt sein!
Das Angebot eines Fensterbauers über den Einbau von Metallfenstern und Sonnenschutzanlagen wurde ausgeschlossen, weil in seinem sehr umfangreichen Leistungsverzeichnis in einer Bedarfsposition die Fabrikatsangabe für ein Steuergerät der Sonnenschutzanlage fehlte. Entscheidend für die Frage eines Angebotsausschlusses ist also die Vollständigkeit und Eindeutigkeit der Ausschreibungsunterlagen.
| ! | Damit Ihr Angebot nicht wegen einer vergessenen Angabe von der Ausschreibung ausgeschlossen wird, lassen Sie am Besten noch eine weitere Person über Ihr Angebot schauen. Denn fehlende Angaben in einem Angebot führen zwangsläufig zum Ausschluss. Es kommt dabei nicht darauf an, warum die Angaben fehlen oder es "sinnvoll" ist, wenn die Vergabestelle sie fordert. Wenn Angaben gefordert sind, sind diese von den Bietern auch zu erbringen. |
2. Die Angaben in Ihren ausgefüllten EFB-Preis-Formblättern müssen plausibel sein!
Seit 2006 müssen die Ausschreibungsunterlagen mit EFB-Preis-Formblätter abgegeben werden. Die Vergabestellen verfügen seit neuestem über Software, mit der sie Ihre Angaben sehr schnell und genau auf Plausibilität prüfen können
| ! | Da die Auftraggeber die ausgefüllten Formblätter inzwischen sehr viel mehr kontrollieren, sollten Sie sich für das Ausfüllen der EFB-Preis-Formblätter entsprechend Zeit nehmen. Denn ansonsten geht es Ihnen wie einem Zimmerer, der zwar die EFB-Preis-Formblätter korrekterweise mitschickte. Um Zeit zu sparen, trug er allerdings Zahlen ein, die er nicht genau errechnet hatte. Daraufhin wurde er von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen, weil die Angaben in den Preisblättern nicht plausibel waren. |
3. Vergessen Sie nicht, die geforderten Verpflichtungserklärungen beizufügen!
Verlangt die Vergabestelle von Bietern die Benennung der vorgesehenen Nachunternehmer sowie die Vorlage von Erklärungen, dass diese Nachunternehmer auch für den Fall der Auftragserteilung zur Verfügung stehen, dann werden Angebote, bei denen diese Verpflichtungserklärung fehlt, zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Derartige Verpflichtungserklärungen können nicht nachträglich vorgelegt werden, wenn sie bereits bei Angebotsabgabe gefordert waren.
| ! | Damit Sie keine keine der verlangten Erklärungen vergessen und dadurch vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, erstellen Sie am Besten eine Checkliste, in der Sie nur noch abhaken müssen, welche Dokumente Sie Ihrem Angebot bereits beigelegt haben. |
4. Sie können Ihre Preise frei kalkulieren!
Sie sind verpflichtet, diejenigen Preise in das Leistungsverzeichnis einzutragen, die Sie von Ihrem Auftraggeber beanspruchen wollen. Sie sind nicht verpflichtet, die von Nachunternehmen verlangten Preise weiterzugeben. Deshalb darf Ihr Angebot einem öffentlichen Vergabeverfahren nicht ausgeschlossen werden.
| ! | Nutzen Sie diese Spielräume und fügen die von dem Nachunternehmen verlangten Preise durch Zu- oder Abschläge in Ihre eigene Kalkulation ein. |
5. Nur eindeutige Korrekturen sind in Angeboten erlaubt!
Schreibfehler, die beim Ausfüllen von Angeboten passieren, dürfen zwar korrigiert werden: Aber wenn, dann nur durch sauberes durchstreichen oder durch das Löschen mit Hilfe eines weißen Korrekturbandes. Wenn anschließend die neue Eintragung in sauberer Handschrift erfolgt, kann Ihnen in diesem Fall keiner vorwerfen, eine zweifelhafte Änderung vorgenommen zu haben.
| ! | Deshalb achten Sie darauf, dass Sie, wenn Sie Änderungen im Angebot vornehmen, ein qualitativ gutes Korrekturband und wasserfeste Stifte oder Kugelschreiber benutzen, um handschriftlich und gut leserlich die Änderungen vornehmen. |
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