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Erstellung des Aufmaßes

 

Auf diese Punkte sollten Sie bei der Aufmaßerstellung besonders achten:

 

 

  • Aufmaß erstellen

Erstellung des Aufmaßes - Eine bewährte Vorgehensweise in der Praxis

  • Zunächst sind die Aufmaßpläne, möglichst in zweifacher Ausfertigung, anzulegen. Im Streitfall verfügt dann der Bauunternehmer noch über ein eigenes Exemplar.
  • Zur Erläuterung der ausgeführten Arbeiten sollten die Aufmaßpläne farblich, übersichtlich und nach Positionen angelegt werden. Gegebenenfalls sind Skizzen anzufertigen.
  • Den Aufmaßplänen ist eine Legende beizufügen, aus der sich ergibt, was die einzelnen Farbmarkierungen und die eingetragenen Zahlen usw. bedeuten.
  • Sind rechnerische Arbeiten und Massenermittlungen notwendig, sollte immer auf folgende Methode zurückgegriffen werden:
    Man beginnt links unten im Plan und geht im Uhrzeigersinn weiter. Sind im Plan bereits Raumbezeichnungen verwendet worden, sollten diese unbedingt übernommen werden. Die einzelnen Stockwerke sind zu bezeichnen. Sollte es nachträglich durch die Fortschreibung des Aufmaßes notwendig werden, Blätter einzufügen, muss dies kenntlich gemacht werden. Ist es notwendig, zwischen Blatt 1 und 2 zwei Blätter einzufügen, so können diese beispielsweise mit 1.1 und 1.2 nummeriert werden. Es sind die im Plan angegebenen Maße zu verwenden. Man sollte sich davor hüten, irgendwelche Maße zusammenzuzählen. Woher soll der Rechnungsprüfer wissen, welche Maße zusammengefasst wurden? Das Aufmaßsollte mit einer Zusammenstellung der einzelnen Positionen enden. Dabei sind auch alle Leistungen einer Position aus den verschiedenen Aufmaßblättern zu einer Summe zusammenzufassen, wobei die entsprechenden Seitenzahlen der Aufmaßblätter mit anzugeben sind. Dem Prüfer wird damit die Möglichkeit gegeben, die Maße ihrer Bedeutung entsprechend mühelos zuzuordnen.
  • Änderungen, die sich auf der Baustelle gegenüber den Ausführungsplänen ergeben, sind laufend in die Aufmaßpläne einzutragen. Es ist darauf zu achten, dass für die "Zusätzlichen Leistungen" oder geänderten Leistungen entsprechende Nachtragsaufträge vorliegen, und zwar schriftlich vor Ausführung. Sollte dies nicht möglich sein, muss zumindest darauf hingewiesen werden, dass die entsprechenden Leistungen nicht kostenlos erbracht werden. Es genügt auch eine schriftliche Auftragsbestätigung, wenn die Beauftragung beispielsweise mündlich zuvor auf der Baustelle erfolgt ist.

 

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Das in beschriebener Art und Weise erstellte Aufmaß und die Aufmaßpläne sind der Rechnung beizufügen. Bei einfacheren Bauobjekten und -abrechnungen kann regelmäßig auf Aufmaßpläne verzichtet werden. Sicherlich gibt es auch andere Methoden, das Aufmaß und Aufmaßpläne herzustellen. Doch hat sich die beschriebene Vorgehensweise in der Baupraxis bewährt.

 

 

 

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