Beratung und Support
 

 

Service und Bestellung:
Fon: 0 82 33.23-40 00

 

» Kontakt per E-Mail

 

 

 

Handwerk Live - Sehen Sie den Film zum Einsatz und Nutzen der Online Handwerker Software von WEKA

 

Mit dem neuen WEKA Leistungsverzeichnis live erstellen Sie Angebote und Rechnungen schnell, einfach online - Weitere Informationen hier!

 

Mit dem Handwerksbüro live erstellen Sie Angebote und Rechnungen, nachvollziehbare Aufmaße, kalkulieren gewinnbringende Stundenverrechnungssätze und treiben Ihre offenen Posten erfolgreich ein. Alles einfach online - Weitere Informationen hier!

 

Mit WEKA Handwerksbüro live plus erledigen Sie Ihre komplette Büroarbeit schnell, einfach und sicher! Alle VOB/BGB Kommentare, Fälle, Aufmassregeln, Ausführungsvorschriften, Musterbriefe und Musterverträge für alle Gewerke - Bauwissen online! - Weitere Informationen hier!

Kostenrechnung - Leistungsrechnung

 

Auf diese Punkte sollten Sie bei der Kosten- und Leistungsrechnung besonders achten:

 

 

  • Kostenermittlung - Kosten- und Leistungsrechnung

Kosten- / Leistungsrechnung

Die Kosten- / Leistungsrechnung dient der internen Abbildung und Verfolgung des Erfolgs des betrieblichen Geschehens. Dazu ist sie in die beiden Bereiche

 

  • Baubetriebsrechnung (vergangenheitsorientiert),
  • Bauauftragsrechnung (zukunftsorientiert)

 

gegliedert. Die Bauauftragsrechnung umfasst die Baukalkulation in allen Phasen der Angebots- und Ausführungsphase.

Gliederung der Leistungsverzeichnisse

§ 9 Nr. 6 VOB/A sieht vor: "Die Leistung soll i.d.R. durch eine allgemeine Darstellung der Bauaufgabe (Baubeschreibung) und ein in Teilleistungen gegliedertes Leistungsverzeichnis beschrieben werden.“ Damit sind bzw. sollten Bauleistungen einerseits in Form eines gesamtheitlichen Überblicks (Baubeschreibung) und andererseits nach zusammenhängenden Arbeitsschritten (Position im Leistungsverzeichnis) beschrieben sein. Durch das vom Auftraggeber bzw. seinem Architekten und Planer vorgegebene Leistungsverzeichnis wird die Gliederung vorgegeben. Für die einzelnen Bereiche innerhalb dieser Gliederung sind i.d.R. die entsprechenden Summen zu bilden. Gliederungsmerkmale können hierbei z.B. ein Los, ein Titel, ein Gewerk oder Bauabschnitte sein.

 

Die VOB/A unterscheidet grundsätzlich in:

 

Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis

Bei einer Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis wird die wirtschaftlichste Bauausführung unter den Wettbewerb gestellt. Hierzu werden die einzelnen Arbeitsschritte, die zur Herstellung eines Werks notwendig sind, in zusammenhängende Teilleistungen (Positionen) zusammengefasst. Diese Positionen werden nach Art, Güte, Umfang etc. beschrieben. Jeder Position ist eine Abrechnungseinheit, z.B. nach m2 oder pro Stück, vorgegeben. Die voraussichtlichen Ausführungsmengen werden vorgegeben. Der Bieter bepreist die Leistung, in dem er den abgefragten Einheitspreis pro Einheit abgibt. Aus Einheitspreis und Menge (Mengenvordersatz) ergibt sich der Gesamtpreis. Abgerechnet wird nach tatsächlicher Ausführungsmenge, multipliziert mit dem Einheitspreis. Hieraus ergibt sich, dass weder Mengenvordersatz einer Position der Ausschreibung, noch Gesamtpreis der Position vertraglich vereinbart sind. Vertraglich vereinbart ist die Leistung und der dazugehörige Einheitspreis.

 

Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis stellt nach der VOB/A die Regel dar. Eines ihrer wichtigsten, oft nicht ausreichend berücksichtigten Merkmale ist gem. § 9 Nr. 14 VOB/A, dass unter einer Position nur solche Leistungen zusammengefasst werden sollen, die in ihrer technischen Beschaffenheit und auch für die Preisbildung als in sich gleichartig anzusehen sind.

 

Bau und Handwerker Software Online - 14 Tage kostenlos testen!

 

Funktionale Ausschreibung

Im Gegensatz zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, ermöglicht die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm es, auch den Entwurf für die Leistung dem Wettbewerb zu unterstellen. Hierzu wird nach § 9 Nr. 16 VOB/A die Bauaufgabe insoweit beschrieben, dass jeder Bieter in gleicher Weise alle für die Entwurfsbearbeitung und das darauf aufbauende Angebot maßgebenden Bedingungen und Umstände erkennen kann. Zweck der Leistung, die gestellten technischen Anforderungen sowie wirtschaftliche, gestalterische und funktionsbedingte Anforderungen müssen klar erkennbar angegeben sein.

 

Im Unterschied zur Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis werden weder Mengenvordersätze angegeben, noch erfolgt i.d.R. eine Abrechnung nach Aufmaß. Die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm kann dann zweckmäßig sein, wenn die technisch, wirtschaftlich und gestalterisch beste sowie funktionsgerechte Lösung der Bauaufgabe gesucht werden soll. Zur qualifizierten Bearbeitung durch den Bieter empfiehlt sich, in diesen Fällen ein eigenes Leistungsverzeichnis zu erstellen.

 

 

zurück zur Übersicht - Leistungstexte und Baukalkulation ...

 

Weitere Inhalte & Expertentipps zu ...

Ausschreibung | Bauauftragsrechnung | Bauausführung | Baubeschreibung | Baubetriebsrechnung | Baukalkulation | Bauleistungen | Bauvertrag | Erstellung Angebot | Kostenrechnung | Leistungsbeschreibung | Leistungsrechnung | Leistungsverzeichnis | Leistungsverzeichnis VOB | Mengenvordersatz | Nachtragsangebot | VOB |