Anspruch auf Mängelbeseitigung
Auf diese Punkte sollten Sie bzgl. Ihrem Anspruch auf Mängelbeseitigung bei Bauleistungen achten:
- Anspruch auf Mängelbeseitigung bei Bauleistungen
Mängelbeseitigung bei Bauleistungen
- Der Bauunternehmer ist beim BGB-Bauvertrag nach §635 Abs. 3 BGB berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
- Der Aufwand zur Mängelbeseitigung wird von den Gerichten dann als unverhältnismäßig hoch angesehen, wenn der Aufwand an Arbeit und Kosten, der zur Beseitung des Mangels erforderlich ist, in keinem vertretbaren Verhältnis zu dem erzielbaren Erfolg steht.
- Dies ist regelmäßig bei geringfügigen Schönheitsfehlern der Fall, durch die die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird und die nur mit erheblichen Kosten beseitigt werden können.
- Liegt dem Bauvertrag die VOB/B zugrunde, gilt in einem solchen Fall § 13 Nr. 6 VOB/B. Der Auftraggeber ist dann lediglich berechtigt, Minderung zu verlangen.
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