Die Beweislast für Baumängel
Auf diese Hinweise sollten Sie bzgl. der Beweislast für Baumängel besonders achten:
- Baumängel oder Mangelfreiheit müssen bewiesen werden
Die Beweislast für Baumängel - Baumängel oder Mangelfreiheit müssen bewiesen werden
Häufig ist zwischen den Parteien streitig, ob das erstellte Bauwerk mangelhaft ist. Dann stellt sich die Frage, wer das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein des Mangels beweisen muss.
Die Beweislast kehrt sich mit der Abnahme um
Das hängt entscheidend von der Abnahme ab: Vor der Abnahme muss der Auftragnehmer beweisen, dass sein Werk mangelfrei ist. Nach der Abnahme ist es Sache des Auftraggebers, den Mangel zu beweisen. Die Beweislast geht also mit der Abnahme auf den Auftraggeber über.
Davon gibt es jedoch eine Ausnahme: Rügt der Auftraggeber bei der Abnahme Mängel und behält sich vor, entsprechende Ansprüche geltend zu machen, dann geht die Beweislast wegen dieser Mängel nicht auf ihn über. In diesem Fall bleibt die Beweislast beim Auftragnehmer.
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