Beratung und Support
 

 

Service und Bestellung:
Fon: 0 82 33.23-40 40

 

» Kontakt per E-Mail

 

 

 

Handwerk Live - Sehen Sie den Film zum Einsatz und Nutzen der Online Handwerker Software von WEKA

 

Mit dem neuen WEKA Leistungsverzeichnis live erstellen Sie Angebote und Rechnungen schnell, einfach online - Weitere Informationen hier!

 

Mit dem Handwerksbüro live erstellen Sie Angebote und Rechnungen, nachvollziehbare Aufmaße, kalkulieren gewinnbringende Stundenverrechnungssätze und treiben Ihre offenen Posten erfolgreich ein. Alles einfach online - Weitere Informationen hier!

 

Mit WEKA Handwerksbüro live plus erledigen Sie Ihre komplette Büroarbeit schnell, einfach und sicher! Alle VOB/BGB Kommentare, Fälle, Aufmassregeln, Ausführungsvorschriften, Musterbriefe und Musterverträge für alle Gewerke - Bauwissen online! - Weitere Informationen hier!

Kündigung des Bauvertrags

 

Normalerweise endet eine vertragliche Beziehung damit, dass die Beteiligten ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind. Im Bauwesen ist mit Errichtung des Bauwerks und Bezahlung der dafür vereinbarten Vergütung die Erfüllung des Vertrags eingetreten.

 

Nun kann aus manchen Gründen die Notwendigkeit oder gar der Zwang eintreten, das Schuldverhältnis schon früher zu beenden, etwa weil eine Partei nicht mehr erfüllen kann oder weil schwerwiegende Vertragsverletzungen vorgekommen sind. Meist wird diese Beendigung nur dem Interesse eines Beteiligten entsprechen, während der andere an der Vereinbarung festhalten will. Es muss also die Möglichkeit geben, sich einseitig davon zu lösen.

 

Dafür gibt es folgende geregelte Möglichkeiten:

 

 

Mit einer wirksamen Kündigung des Bauvertrags, wird das Vertragsverhältnis nur für die Zukunft beendet, während bereits erbrachte Leistungen davon unberührt bleiben.