Kündigung des Bauvertrags
Normalerweise endet eine vertragliche Beziehung damit, dass die Beteiligten ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachgekommen sind. Im Bauwesen ist mit Errichtung des Bauwerks und Bezahlung der dafür vereinbarten Vergütung die Erfüllung des Vertrags eingetreten.
Nun kann aus manchen Gründen die Notwendigkeit oder gar der Zwang eintreten, das Schuldverhältnis schon früher zu beenden, etwa weil eine Partei nicht mehr erfüllen kann oder weil schwerwiegende Vertragsverletzungen vorgekommen sind. Meist wird diese Beendigung nur dem Interesse eines Beteiligten entsprechen, während der andere an der Vereinbarung festhalten will. Es muss also die Möglichkeit geben, sich einseitig davon zu lösen.
Dafür gibt es folgende geregelte Möglichkeiten:
- Anfechtung (§§ 119f. BGB)
- Wandelung (§ 634 BGB i.V.m. §§ 465 f. BGB)
- Kündigung (§ 649 BGB)
Mit einer wirksamen Kündigung des Bauvertrags, wird das Vertragsverhältnis nur für die Zukunft beendet, während bereits erbrachte Leistungen davon unberührt bleiben.
- Kündigung Bauvertrag
Kündigung des Bauvertrags - Experten-Tipps
Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Tipps zum Thema Kündigung eines Bauvertrages:
- Bauvertrag - Schriftform der Kündigung
- Kündigung eines Bauvertrages ohne Bedingung
- Kündigungsandrohung - Wie wird ein Bauvertrag korrekt gekündigt?
- Kündigungsformulierung - Gültige Formulierungen bei der Kündigung eines Bauvertrages
- Kündigungszustellung - Hinweise zur sicheren Zustellung einer Kündigung
- Kündigungszeitpunkt
- Folgen der Kündigung für den Auftragnehmer
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