Kündigungsandrohung
Auf diese Punkte sollten Sie bei der Kündigungsandrohung eines Bauvertrages besonders achten:
- Bauvertrag Kündigung - Kündigungsandrohung
Wie wird ein Bauvertrag korrekt gekündigt?
Die Kündigung des Bauvertrages wegen einer Vertragsverletzung der anderen Vertragspartei (§ 8 Nr. 3 bzw. § 9 Nr. 1 VOB/B) stellt den in der Praxis häufigsten Kündigungsfall dar. Hier ist zu beachten, dass die Kündigung
- den Ablauf einer Nachfrist und
- die Androhung der Kündigung
voraussetzt (§ 4 Nr. 7,§ 4 Nr. 8, § 5 Nr. 4, § 8 Nr. 3 bzw. § 9 Nr. 2 VOB/B)
Da die Kündigung das "letzte Mittel“ ist, soll der vertragsbrüchigen Partei mit der Nachfristsetzung eine letzte Gelegenheit gegeben werden, ihr Verhalten zu überdenken. Die Androhung der Kündigung soll den Ernst der Lage verdeutlichen.
Erfolgt die Kündigung eines Bauvertrages nicht wegen einer Vertragsverletzung, sondern aus anderen Gründen (z.B. wegen einer mehrmonatigen Unterbrechung nach § 6 Nr. 7 VOB/B), so ist eine Nachfrist unter Kündigungsandrohung nicht notwendig.
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