Kündigungszeitpunkt
Auf diese Punkte sollten Sie bzgl. dem Zeitpunkt der Kündigung eines Bauvertrags besonders achten:
- Bauvertrag Kündigung - Kündigungszeitpunkt
Kündigungszeitpunkt
Eine Kündigung des Bauvertrags ist nur möglich, wenn die Leistung noch nicht vollständig erbracht ist. Wurde das Werk abnahmefähig hergestellt, kann der Werkvertrag bzw. Bauvertrag, auch wenn die Leistung noch nicht abgenommen wurde, nicht mehr rechtswirksam gekündigt werden.
Bereits erbrachte Leistungen bleiben von einer Kündigung unberührt, müssen also nicht zurückgegeben oder rückabgewickelt werden.
Beispiel
Der Auftragnehmer hat die Hälfte der vereinbarten Arbeiten erbracht. Wird dann gekündigt, kann der Auftraggeber die erbrachten Leistungen behalten, dem Auftragnehmer steht der dafür verdiente Werklohn zu.
Unterschied zwischen Kündigung und Rücktritt
Im Falle der Anfechtung oder des Rücktritts müssen sich die Vertragspartner dagegen das jeweils Empfangene zurückgeben. Der Auftraggeber muss die erbrachten Leistungen herausgeben, der Auftragnehmer den erhaltenen Werklohn zurückzahlen. Diese Rückabwicklung ist bei Bauleistungen natürlich schwer, da das Bauwerk regelmäßig fest mit dem Grundstück oder Gebäude verbunden ist (z.B. Betonarbeiten, Fliesen usw.). Deshalb spielen Rücktritt und Anfechtung im Bauvertragsrecht nur eine geringe Rolle.
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