Nachträge erfolgreich durchsetzen
Bei der Nachtragskalkulation muss als Preisbasis die vertraglich vereinbarte Leistung verwendet werden. Eine der wenigen Ausnahmen hiervon sind „Zusätzliche Leistungen“, die sich häufig ohne direkten Bezug zu vergleichbaren Leistungsverzeichnis-Positionen kalkulieren lassen, da keine ähnlichen Positionen im Leistungsverzeichnis vorhanden sind.
Dennoch sind auch „Zusätzliche Leistungen“ mit den Zuschlagssätzen, Mittellohn und, soweit möglich, mit den vertraglich geregelten Gerätekosten zu kalkulieren, um zu gewährleisten, dass die Preisbasis des Hauptvertrags zuzüglich der besonderen Kosten eingehalten wird (§ 2 Nr. 6 VOB/B).
Der Auftragnehmer hat nicht nur die Begründungspflicht für Nachtragsangebote dem Grunde und der Höhe nach, sondern er trägt auch die Darlegungslast für das Zustandekommen der Zulagen und/oder der neuen Einheitspreise.
- Nachträge richtig kalkulieren und durchsetzen
Nachträge erfolgreich durchsetzen - Experten-Tipps
Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Tipps wie Sie Nachträge erfolgreich durchsetzen können:
- Nachtrag Bauvertrag - Definition von Nachträgen
- Maßnahmen für die Durchsetzung von Nachträgen
- Nachtragsdurchsetzung weiterhin strittiger Nachtragsangebote
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