Nachtragsdurchsetzung strittiger Nachtragsangebote
Nachträge als Bestandteil des Bauvertrags - Durchsetzung Nachtragsangebote:
- Nachträge erfolgreich durchsetzen - Durchsetzung weiterhin strittiger Nachtragsangebote
Nachtragsdurchsetzung weiterhin strittiger Nachtragsangebote
Ist das Nachtragsangebot weiterhin strittig und führt auch zusätzlicher Schriftwechsel nicht zum gewünschten Ergebnis, bestehen je nach Höhe der Forderung und der Ertragslage bzw. Kostendeckung des beauftragten Bauvorhabens folgende Möglichkeiten:
- Bei guter Kostendeckung und nicht zwingend erforderlichem Handeln wird man das strittige und ggf. noch weitere Nachtragsangebote nach hinten anstellen und, in Abstimmung mit dem Auftraggeber sowie der eigenen Geschäftsführung, zu einem späteren Zeitpunkt auf die Forderung zugunsten anderer erfolgreicher verlaufender Nachtragsangebote oder Abrechnungsvereinbarungen verzichten.
- Bei wirtschaftlich gutem Verlauf des Bauvorhabens können nach hinten gestellte Nachtragsangebote gegen Ende des Bauvorhabens oder mit der Schlussrechnung pauschal und für beide Seiten auskömmlich geregelt werden.
Ist es aus wirtschaftlichen Gründen unabdingbar, dass der Nachtrag verhandelt und die Nachtragsforderung beglichen wird, bleibt meist nur der Weg über die sog. höhere Ebene:
- Gespräch auf Geschäftsführerebene
- juristische Prüfung der Anspruchsgrundlage
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