Beratung und Support
 

 

Service und Bestellung:
Fon: 0 82 33.23-40 00

 

» Kontakt per E-Mail

 

 

 

Handwerk Live - Sehen Sie den Film zum Einsatz und Nutzen der Online Handwerker Software von WEKA

 

Mit dem neuen WEKA Leistungsverzeichnis live erstellen Sie Angebote und Rechnungen schnell, einfach online - Weitere Informationen hier!

 

Mit dem Handwerksbüro live erstellen Sie Angebote und Rechnungen, nachvollziehbare Aufmaße, kalkulieren gewinnbringende Stundenverrechnungssätze und treiben Ihre offenen Posten erfolgreich ein. Alles einfach online - Weitere Informationen hier!

 

Mit WEKA Handwerksbüro live plus erledigen Sie Ihre komplette Büroarbeit schnell, einfach und sicher! Alle VOB/BGB Kommentare, Fälle, Aufmassregeln, Ausführungsvorschriften, Musterbriefe und Musterverträge für alle Gewerke - Bauwissen online! - Weitere Informationen hier!

Pflichten der Bieter bei Angebotserstellung

 

Auf diese Pflichten als Bieter sollten Sie bei der Angebotserstellung besonders achten:

 

 

  • Pflichten der Bieter bei Angebotserstellung

Pflichten der Bieter bei Angebotserstellung

Ebenso wie der Auftraggeber im Zeitraum der Vertragsanbahnung bis zum Abschluss des Bauvertrags gewisse Verpflichtungen gegenüber seinem künftigen Auftragnehmer hat, treffen auch diesen eine ganze Reihe von Pflichten und Risiken. Vorab ist es jedoch notwendig, folgende von der VOB/A im Zusammenhang mit den verschiedenen Ausschreibungsabschnitten verwendete Begriffe klarzustellen:

Begriffsbestimmungen

Der Partner des Auftraggebers heißt

 

  • „Bewerber“, wenn er sich an der Vergabe beteiligen will und die Verdingungsunterlagen angefordert hat,
  • „Bieter", wenn er bereits sein Angebot abgegeben hat und
  • „Auftragnehmer", wenn ihm der Zuschlag erteilt worden ist.

Beginn der vorvertraglichen Rechte und Pflichten

Mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen werden Rechtsbeziehungen geschaffen und gegenseitige Rechte und Pflichten erzeugt. Bei der Vergabe nach VOB/A beginnen diese vorvertraglichen Rechtsbeziehungen mit der Ausschreibung und der Beteiligung des Bewerbers am Vergabeverfahren. Von diesem Zeitpunkt an treffen den Bewerber und Bieter im Wesentlichen die folgenden Pflichten:

 

  • Pflicht zur Preisermittlung
  • Prüfungs- und Hinweispflichten
  • Pflichten hinsichtlich des Angebotsinhalts (§ 21 VOB/A)
  • Aufklärungspflichten (§ 24 VOB/A)

 

 

zurück zur Übersicht - Vergabe nach VOB/A ...

 

Bau und Handwerker Software Online - 14 Tage kostenlos testen!

 

Weitere Inhalte & Expertentipps zu ...

Abschluss Bauvertrag | Angebot Mängel | Angebot Preise | Angebot Prüfung | Angebot Wertung | Aufklärungspflicht | Ausschreibung | Ausschreibung VOB | Bauvertrag Zuschlag | Europaweite Ausschreibung | Hinweispflicht | Nationale Ausschreibung | öffentliche Auftraggeber | öffentliche Bauvorhaben | Preisermittlung | Prüfungspflicht | Vergabe Bauleistungen | Vergaberegelungen | Vergabeverfahren | Vertragsschluss VOB | VOB Ausschreibung | VOB Zuschlag | Vorschriften VOB | Widerruf Angebot | Zuschlag Angebot | Zuschlagsfrist |