Pflichten der Bieter bei Angebotserstellung
Auf diese Pflichten als Bieter sollten Sie bei der Angebotserstellung besonders achten:
- Pflichten der Bieter bei Angebotserstellung
Pflichten der Bieter bei Angebotserstellung
Ebenso wie der Auftraggeber im Zeitraum der Vertragsanbahnung bis zum Abschluss des Bauvertrags gewisse Verpflichtungen gegenüber seinem künftigen Auftragnehmer hat, treffen auch diesen eine ganze Reihe von Pflichten und Risiken. Vorab ist es jedoch notwendig, folgende von der VOB/A im Zusammenhang mit den verschiedenen Ausschreibungsabschnitten verwendete Begriffe klarzustellen:
Begriffsbestimmungen
Der Partner des Auftraggebers heißt
- „Bewerber“, wenn er sich an der Vergabe beteiligen will und die Verdingungsunterlagen angefordert hat,
- „Bieter", wenn er bereits sein Angebot abgegeben hat und
- „Auftragnehmer", wenn ihm der Zuschlag erteilt worden ist.
Beginn der vorvertraglichen Rechte und Pflichten
Mit der Aufnahme von Vertragsverhandlungen werden Rechtsbeziehungen geschaffen und gegenseitige Rechte und Pflichten erzeugt. Bei der Vergabe nach VOB/A beginnen diese vorvertraglichen Rechtsbeziehungen mit der Ausschreibung und der Beteiligung des Bewerbers am Vergabeverfahren. Von diesem Zeitpunkt an treffen den Bewerber und Bieter im Wesentlichen die folgenden Pflichten:
- Pflicht zur Preisermittlung
- Prüfungs- und Hinweispflichten
- Pflichten hinsichtlich des Angebotsinhalts (§ 21 VOB/A)
- Aufklärungspflichten (§ 24 VOB/A)
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