VOB/A gilt für öffentliche Auftraggeber
Auf diese Punkte sollten Sie bei der Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber achten:
- VOB/A gilt für öffentliche Auftraggeber
VOB/A gilt für öffentliche Auftraggeber
Bei der Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber sind stets die Vorschriften der VOB/A zu beachten. Bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte wird dies durch die einschlägigen Haushaltsordnungen verpflichtend vorgeschrieben.
Zu den öffentlichen Auftraggebern gehören dabei insbesondere
- die Bundesrepublik Deutschland, die Länder, die Landkreise, die Städte und Gemeinden sowie alle übrigen Gebietskörperschaften
- Verbände, deren Mitglieder Bund, Länder oder Kommunen sind
Beispiel
- Zweckverbände wie etwa Abwasserzweckverbände, Schulverbände usw.
- Auftraggeber, die staatliche Zuwendungen in Anspruch nehmen; hier enthalten die staatlichen Zuwendungsrichtlinien regelmäßig die Verpflichtung, für die Vergabe der Bauleistungen die VOB/A anzuwenden.
Weitere Inhalte & Expertentipps zu ...
Europaweite Ausschreibung | Nationale Ausschreibung | öffentliche Auftraggeber | öffentliche Bauvorhaben | Vergabe Bauleistungen | Vergaberegelungen | Vergabeverfahren | VOB Ausschreibung | Vorschriften VOB |






