Nachprüfungsinstanzen beim Vergabeverfahren
Auf diese Punkte sollten Sie beim Vergabeverfahren besonders achten:
- Vergabeverfahren - Überprüfung der Rechtmäßigkeit
Ausschreibung Bauvorhaben - Rechtmäßigkeit beim Vergabeverfahren
Für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Vergabeverfahrens stehen folgende Instanzen zur Verfügung:
- bei (nationalen) Ausschreibungen von Bauvorhaben, deren Gesamt-Nettoauftragswert den Schwellenwert von 5,278 Mio. Euro nicht übersteigt, die VOB-Stellen
- bei (europaweiten) Ausschreibungen von Bauvorhaben, deren Gesamt-Nettoauftragswert den o.a. Schwellenwert übersteigt,
- die Vergabeprüfstelle
- die Vergabekammer
- der Vergabesenat am Oberlandesgericht
Für den Bieter ist es wichtig, zu wissen, an wen er sich bei einem vermuteten Verstoß gegen die Vergabevorschriften der VOB/A wenden kann. Zu diesem Zweck bestimmt § 31 VOB/A, dass sowohl in der Bekanntmachung als auch in den Vergabeunterlagen die Nachprüfungsstelle mit Anschrift anzugeben ist. Dies gilt gem. § 31a VOB/A auch für europaweite Ausschreibungen.
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