Bau Ausschreibung
Arten der Ausschreibung
Die VOB/A kennt drei unterschiedliche Arten der Ausschreibung von Bauleistungen:
Die öffentliche Ausschreibung (§ 3 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A)
- Sie sieht vor, dass die Bauleistungen in einem genau vorgeschriebenen Verfahren nach öffentlicher Aufforderung einer unbeschränkten Zahl von Unternehmern zur Einreichung von Angeboten vergeben werden.
- Sie entspricht dem Offenen Verfahren, das bei Ausschreibungen oberhalb der Schwellenwerte gemäß § 3a Nr. 2 VOB/A durchzuführen ist.
Die beschränkte Ausschreibung (§ 3 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A)
- Hier werden die Bauleistungen in dem dafür vorgesehenen Verfahren nach Aufforderung an eine beschränkte Zahl von Unternehmern zur Einreichung von Angeboten vergeben. Dabei sollen in der Regel drei bis acht fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Bewerber aufgefordert werden (§ 8 Nr. 2 Abs. 2 VOB/A).
- Sie entspricht dem Nichtoffenen Verfahren, das bei Ausschreibungen oberhalb der Schwellenwerte gemäß § 3a Nr. 3 VOB/A durchzuführen ist.
Die freihändige Vergabe (§ 3 Nr. 1 Abs. 3 VOB/A)
- Dabei werden die Bauleistungen ohne förmliches Verfahren, jedoch unter sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen der VOB/A vergeben.
- Sie entspricht dem Verhandlungsverfahren, das bei Ausschreibungen oberhalb der Schwellenwerte unter Beachtung weiterer Voraussetzungen in § 3a Nr. 5 bis 7 VOB/A durchgeführt werden kann.
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Ausschreibung Bauleistungen - Experten-Tipps
Nachfolgend finden Sie eine Reihe von Tipps zur Ausschreibung von Bauleistungen:
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