Europaweite oder Nationale Ausschreibungen
Hinweise zu Regelungen für europaweite oder nationale Ausschreibungen von Bauleistungen:
- Ausschreibung - Nationale oder europaweite Ausschreibung
Nationale oder europaweite Ausschreibung
Grundsätzlich haben öffentliche Auftraggeber Bauleistungen nach dem ersten Abschnitt der VOB/A (so genannte Basisparagrafen) auszuschreiben. Dies ergibt sich aus der Bundeshaushaltsordnung bzw. den Landeshaushaltsordnungen. Die Regelungen der VOB/A gelten in diesem Fall als Verwaltungsanweisungen, auf deren Einhaltung der Bieter grundsätzlich keinen Rechtsanspruch hat. Er darf sich jedoch darauf verlassen, dass die öffentlichen Auftraggeber diese Regelungen immer gleich anwenden (so genannter Gleichbehandlungsgrundsatz).
Überschreitet das finanzielle Volumen einer Baumaßnahme bestimmte Schwellenwerte, dann sind die damit verbundenen Bauaufträge europaweit auszuschreiben. Die öffentlichen Auftraggeber haben dann neben den Basisparagrafen zusätzliche Bestimmungen nach den einschlägigen EG-Richtlinien anzuwenden. Die Bieter haben in diesem Fall einen einklagbaren Anspruch auf Einhaltung sämtlicher Vergaberegelungen, die sich aus dem 4. Abschnitt des GWB (§§ 97 ff.), der Vergabeverordnung (VgV) und der VOB/A (Abschnitte 1 und 2) ergeben.
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