Leistungsbeschreibung - Anforderungen
Auf diese Punkte sollten Sie bzgl. den Anforderungen an eine korrekte Leistungsbeschreibung achten:
- Ausschreibung - Anforderungen an eine korrekte Leistungsbeschreibung
Anforderungen an eine korrekte Leistungsbeschreibung
Um nicht nur die damit verbundenen negativen Folgen, sondern auch Streitigkeiten über den Leistungsumfang von vornherein zu vermeiden, enthält § 9 VOB/A für den Bauvertrag besondere Vorschriften über die Anforderungen an eine detaillierte und umfassende Leistungsbeschreibung.
Diese Vorschrift ist in vier Abschnitte gegliedert, nämlich in:
- Allgemeines, § 9 Nr. 1–4 VOB/A
- Technische Spezifikationen (§ 9 Nr. 5–10 VOB/A)
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis (§ 9 Nr. 11–14 VOB/A) und
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm (§ 9 Nr. 15–17 VOB/A)
Diese Vorschriften werden noch durch die Abschnitte 0 „Hinweise für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung" der DIN 18299 „Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art“ und die gewerkespezifischen DIN-Vorschriften, die Bestandteil der VOB/C sind, ergänzt und konkretisiert.
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