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Einbeziehung der VOB/B in den Bauvertrag

 

Auf diese Punkte sollten Sie bzgl. der VOB/B im Bauvertrag besonders achten:

 

 

  • Einbeziehung der VOB/B in den Bauvertrag

Anwendung der VOB/B im Bauvertrag

Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass die VOB/B in jedem Fall auf einen Bauvertrag automatisch Anwendung findet. Sie muss immer ausdrücklich zum Gegenstand des Bauvertrags gemacht werden.

Hinweis auf die VOB

Ein Aufdruck allein auf Rechnungen oder dem Antragsformular genügt nicht. Vielmehr muss schon das Angebot, spätestens aber die Auftragsbestätigung einen eindeutigen Hinweis erhalten, um die VOB/B zum Vertragsbestandteil zu machen. Der allgemeine Hinweis, "es gilt die VOB", genügt ebenfalls nicht. Damit kann nämlich auch die VOB/C gemeint sein.

Ausschluss der VOB/B

Gerade nicht vereinbart ist die VOB/B, wenn es - wie häufig in Bauverträgen zu beobachten - heißt: "Es gelten die VOB/A und VOB/C."

 

Sie sollten, wenn Sie die Einbeziehung der VOB/B wünschen, diese auch immer ausdrücklich nennen.

 

 

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