Rechte des Auftragnehmers beim VOB-Vertrag
Auf diese Punkte sollten Sie bzgl. der Rechte des Auftragnehmers beim VOB-Vertrag besonders achten:
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Rechte des Auftragnehmers beim VOB-Vertrag
Kommt der Auftraggeber seinen in §§ 3 und 4 VOB/B aufgeführten Mitwirkungspflichten nicht nach und wird der Auftragnehmer dadurch an der ordnungsgemäßen Ausführung seiner Bauleistung behindert, so kann dieser
- Verlängerung der Bauzeit verlangen (§ 6 Nr. 1 und 2 VOB/B),
- Schadensersatz fordern (§ 6 Nr. 6 VOB/B) und
- den Vertrag kündigen (§ 6 Nr. 7, § 9 Nr. 1a VOB/B).
Hinsichtlich der echten Vertragspflichten des § 4 Nr. 1 und 4 VOB/B könnte der Auftragnehmer daneben theoretisch auch auf Vornahme der geschuldeten Handlungen klagen. Das spielt in der Praxis aber keine Rolle, da man entsprechende Urteile kaum vollstrecken könnte und der Auftragnehmer stattdessen die o.g. Rechte geltend machen wird.
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