Beratung und Support
 

 

Service und Bestellung:
Fon: 0 82 33.23-40 00

 

» Kontakt per E-Mail

 

 

 

Handwerk Live - Sehen Sie den Film zum Einsatz und Nutzen der Online Handwerker Software von WEKA

 

Mit dem neuen WEKA Leistungsverzeichnis live erstellen Sie Angebote und Rechnungen schnell, einfach online - Weitere Informationen hier!

 

Mit dem Handwerksbüro live erstellen Sie Angebote und Rechnungen, nachvollziehbare Aufmaße, kalkulieren gewinnbringende Stundenverrechnungssätze und treiben Ihre offenen Posten erfolgreich ein. Alles einfach online - Weitere Informationen hier!

 

Mit WEKA Handwerksbüro live plus erledigen Sie Ihre komplette Büroarbeit schnell, einfach und sicher! Alle VOB/BGB Kommentare, Fälle, Aufmassregeln, Ausführungsvorschriften, Musterbriefe und Musterverträge für alle Gewerke - Bauwissen online! - Weitere Informationen hier!

Bauzeitverlängerung durch den Auftragnehmer

 

Wissenswertes zur Geltendmachung einer Verlängerung der Bauzeit durch den Auftragnehmer:

 

 

  • Der Auftragnehmer kann Bauzeitverlängerung geltend machen

Der Auftragnehmer kann Bauzeitverlängerung geltend machen

Eine Verlängerung der Bauzeit kann der Auftragnehmer verlangen, wenn

 

  • der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt und
  • der Auftragnehmer daraufhin ordnungsgemäß Behinderung angezeigt hat (§ 6 Nr. 1 und 2 VOB/B).

 

Die Bauzeit wird um denjenigen Zeitraum verlängert, in dem Bauarbeiten wegen fehlender Unterlagen nicht ausgeführt werden konnten, zzgl. eines Zuschlags für die Wiederaufnahme der Arbeiten (z.B. Wiedereinrüsten der Baustelle) und die etwaige Verschiebung in eine ungünstigere Jahreszeit, § 6 Nr. 4 VOB/B.

Hinweis für die Praxis

Bedenken Sie, dass Sie nur so weit in der Ausführung behindert sind, wie Ihnen die Weiterarbeit tatsächlich unmöglich ist. Können Sie etwa wegen fehlender Pläne in einem bestimmten Bereich nicht arbeiten, liegen aber für andere Bereiche Pläne vor, so sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Bauablauf entsprechend anzupassen (§ 6 Nr. 3 VOB/B). Zeigen Sie also Behinderung an, stimmen Sie sich aber wegen der Fortsetzung der Arbeiten in anderen Bereichen mit dem Auftraggeber ab. Nachtragsforderungen wegen Änderung des Bauablaufs sind dann denkbar.

 

 

zurück zur Übersicht - Grundlagen des Bauvertrags ...

 

 

Bau und Handwerker Software Online - 14 Tage kostenlos testen!

 

Weitere Inhalte & Expertentipps zu ...

Auftragnehmer | Bauablauf | Behinderung | Mitwirkung des Auftraggebers | Nachtrag | VOB Grundlagen |